Sehr geehrte Mandanten,
Sehr geehrte Mandantinnen,
In Zusammenhang mit den aktuellen Ereignissen bezüglich der Corona-Virus-Pandemie möchten wir Sie über aktuelle Maßnahmen und Hilfs-Angebote informieren.
Für die Finanzielle Unterstützung und Liquiditätshilfen sind folgende Angebote für Sie möglich:
- Antrag auf Stundung der Miete (das Anschreiben erhalten Sie von uns auf Anfrage per E-Mail )
- Stundung von Einkommen- und Körperschaftsteuerzahlungen und -Vorauszahlungen (Bitte setzen Sie ich mit uns in Verbindung, wir stellen in Absprache mit Ihnen die nötigen Anträge.)
- Möglichkeit der Herabsetzung von Krankenkassenbeiträgen für freiwillig gesetzlich Versicherte auf den Mindestbeitrag (setzen Sie sich dafür bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung)
- Entschädigungszahlungen nach §56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (wenn der Arbeitnehmer mit Corona-Virus infiziert ist oder sich in einer behördlich angeordneten Quarantäne befindet)
Maßnahmen der Staatlichen Fördermaßnahmen des Bundes und des Landes:
- Soforthilfe des Bundes von € 50 Mrd.
- für Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer (Zuschuss zu Betriebskosten für 3 Monate, Abdeckung der privaten Kosten über einen ALG II Antrag)
- bei max. 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) Zuschuss bis zu 9.000 €
- bei max. 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) Zuschuss bis zu 15.000 €
- sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der Zuschuss auf 5 Monate verteilt werden
Und so stellen Sie den elektronischen Antrag:
- Für die Beantragung muss sich jeder selbst registrieren:
- Dann erhalten Sie per Mail einen Aktivierungscode
- Diesen bitte eintragen und anschließend werden Sie automatisch zum Antragsformular weitergeleitet
Maßnahmen als Sonderprogramm für Selbstständige und Kleinunternehmen „Sachsen hilft Sofort“ (Sofort-Darlehen):
- Als Sofort-Staatsdarlehen stellt der Freistaat Sachsen ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätsdarlehen
- von bis zu 50.000,00 €, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000,00 €
- mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren zur Verfügung
- die ersten drei Jahre bleiben tilgungsfrei
- Vorteil des Staatsdarlehen: Schnelle Bewilligung ohne Hausbank
- Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige sowie Unternehmen mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz 1 Million € nicht übersteigt und die Prognose für einen Umsatzrückgang beträgt mindestens 20% für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise
Den Antrag auf Soforthilfe können Sie über das Portal der SAB stellen, weitere Informationen finden Sie unter:
Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
- Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben
- Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100% erstattet
- Der Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG
- In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet
- Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von KUG behalten ihre Gültigkeit
Diese und weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt Kurzarbeitergeld (KUG): Corona Virus: Informationen für Unternehmen.
Benötigen Sie Hilfe oder haben Sie Rückfragen, dann steht Ihnen das ganze Team der Steuerkanzlei Heidrun Wehle gerne zur Verfügung.