Hilfsangebote Coronavirus

Sehr geehrte Mandanten,
Sehr geehrte Mandantinnen,

In Zusammenhang mit den aktuellen Ereignissen bezüglich der Corona-Virus-Pandemie möchten wir Sie über aktuelle Maßnahmen und Hilfs-Angebote informieren.

Für die Finanzielle Unterstützung und Liquiditätshilfen sind folgende Angebote für Sie möglich:

  • Antrag auf Stundung der Miete (das Anschreiben erhalten Sie von uns auf Anfrage per E-Mail )
  • Stundung von Einkommen- und Körperschaftsteuerzahlungen und -Vorauszahlungen (Bitte setzen Sie ich mit uns in Verbindung, wir stellen in Absprache mit Ihnen die nötigen Anträge.)
  • Möglichkeit der Herabsetzung von Krankenkassenbeiträgen für freiwillig gesetzlich Versicherte auf den Mindestbeitrag (setzen Sie sich dafür bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung)
  • Entschädigungszahlungen nach §56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (wenn der Arbeitnehmer mit Corona-Virus infiziert ist oder sich in einer behördlich angeordneten Quarantäne befindet)

Maßnahmen der Staatlichen Fördermaßnahmen des Bundes und des Landes:

  • Soforthilfe des Bundes von € 50 Mrd.
  • für Selbständige, Freiberufler und Kleinunternehmer (Zuschuss zu Betriebskosten für 3 Monate, Abdeckung der privaten Kosten über einen ALG II Antrag)
  • bei max. 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) Zuschuss bis zu 9.000 €
  • bei max. 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent) Zuschuss bis zu 15.000 €
  • sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der Zuschuss auf 5 Monate verteilt werden

Und so stellen Sie den elektronischen Antrag:

  • Dann erhalten Sie per Mail einen Aktivierungscode
  • Diesen bitte eintragen und anschließend werden Sie automatisch zum Antragsformular weitergeleitet

Maßnahmen als Sonderprogramm für Selbstständige und Kleinunternehmen „Sachsen hilft Sofort“ (Sofort-Darlehen):

  • Als Sofort-Staatsdarlehen stellt der Freistaat Sachsen ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätsdarlehen
    • von bis zu 50.000,00 €, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000,00 €
    • mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren zur Verfügung
    • die ersten drei Jahre bleiben tilgungsfrei
  • Vorteil des Staatsdarlehen: Schnelle Bewilligung ohne Hausbank
  • Antragsberechtigt sind Solo-Selbstständige sowie Unternehmen mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz 1 Million € nicht übersteigt und die Prognose für einen Umsatzrückgang beträgt mindestens 20% für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Coronakrise

Den Antrag auf Soforthilfe können Sie über das Portal der SAB stellen, weitere Informationen finden Sie unter:

www.sab.sachsen.de/förderprogramme/sie-benötigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/sachsen-hilft-sofort.jsp           

Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld

  • Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben
  • Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100% erstattet
  • Der Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG
  • In Betrieben, in denen Vereinbarungen zur Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet
  • Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von KUG behalten ihre Gültigkeit

Diese und weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt Kurzarbeitergeld (KUG): Corona Virus: Informationen für Unternehmen.

Benötigen Sie Hilfe oder haben Sie Rückfragen, dann steht Ihnen das ganze Team der Steuerkanzlei Heidrun Wehle gerne zur Verfügung.